ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der OLARTE NATURA TRADE & SERVICES GmbH


Sehr geehrte Reisegäste, liebe Freunde,

 

wir danken Ihnen, dass Sie Ihre Reise bei OLARTE NATURA TRADE & SERVICES GmbH buchen. Die folgenden Reisebedingungen regeln das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter.

 

Die genannten Preise sind gültig bis 31.12.2021.

 

Hinweis: Zusätzlich zu den üblichen AGBs kommen bei Flugbuchungen die AGBs der Fluglinie in Anrechnung. Auch bei Stornierungen der Flüge bilden die AGBs der jeweiligen Fluglinien die Grundlage des Vertrages.

 

§1 Geltungsbereich Reiseveranstaltung

1.1 Unter dem Namen OLARTE NATURA TRADE & SERVICES GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Boris Olarte Arque, Pallaswiesenstrasse 8, 64289 Darmstadt, HRB 48068 (AG Offenbach) bieten wir Reiseveranstaltungen an.

 

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen enthalten die zwischen Ihnen (Reisender) und uns (Reiseveranstalter) ausschließlich geltenden Reisevertragsbedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien – insbesondere Buchungsbestätigungen – abgeändert wird oder sich eine Abweichung aus der jeweiligen Reisebeschreibung ergibt.

 

1.3 Unter der Domain www.olartetravel.com präsentieren wir unser Leistungsangebot. Die Präsentation der Reiseleistungen im Rahmen des Internetauftritts stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar.

 

§2 Anmeldung und Bestätigung

2.1 Ihre Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar. Grundlage Ihres Angebots sind die jeweilige Reisebeschreibung sowie die zusätzlichen Informationen des Reiseveranstalters, soweit sie Ihnen vorliegen.

 

2.2 Eine Anmeldung Ihrerseits kann schriftlich, per Telefax oder elektronisch auf den Anmeldeformularen aus der Online-Reservierung (Zugang wird elektronisch bestätigt)  vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Die Reisebedingungen gelten für sämtliche angegebene Teilnehmer.

 

2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer schriftlichen Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) zustande. Im Falle einer vom Inhalt der Anmeldung abweichenden Bestätigung liegt ein neues Angebot vor, an das wir uns 14 Tage binden. Sie schließen mit uns dann den Vertrag, wenn Sie das neue Angebot innerhalb dieser 14 Tage durch ausdrückliche Zusage (schriftlich oder elektronisch) annehmen.

 

2.4 Die unverbindliche Reiseanfrage, die über unsere Online-Plattform abgeschickt werden kann, stellt kein verbindliches Angebot Ihrerseits dar.

 

2.5 Abweichungen und Ergänzungen in der Anmeldung zu unserem Reiseangebot (Präsentation) sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.

 

2.6 Sie sind an Ihre Anmeldung bis zu unserer Annahme gebunden, längstens jedoch 14 Tage. Wurde die Reise online gebucht, muss die Annahme nach einem Urteil aus Berlin nach spätestens 5 Tagen erfolgen!

 

§3 Reisegeldabsicherung & Bezahlung

3.1 Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Im Einzelfall kann der Anzahlungsbetrag höher angesetzt werden, wenn dies aufgrund unserer Vorleistungspflicht gegenüber einem Leistungsträger erforderlich ist, z. Bsp. bei der Buchung von Amazonas Flusskreuzfahrten, die gesonderten Bedingungen unterliegen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Weitere Zahlungen werden grundsätzlich zu den vereinbarten Terminen fällig.

 

Ausnahmen: Versicherungsprämien und Kosten für Linienflugtickets sind sofort bei Buchung in voller Höhe fällig. Darüber werden Sie vor Vertragsschluss informiert. 

 

3.2 Nach der Leistung der Anzahlung wird Ihnen ein Sicherungsschein im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB per Post zugeschickt, womit der von Ihnen gezahlte Reisepreis abgesichert wird. 

 

3.3 Die Restzahlung wird spätestens 35 Tage vor Reiseantritt fällig (Ausnahme: Amazonas Flusskreuzfahrten 100 Tage vorher), vorausgesetzt Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen ist erfolgt und die Reise kann aus den in Ziff. 8.2 genannten Gründen, nicht mehr abgesagt werden.

 

3.4 Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang der Restzahlung, ca. 2 Wochen vor Reiseantritt zugesandt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Rechtsanspruch Ihrerseits auf Inanspruchnahme der vereinbarten Reiseleistung.

 

3.5 Es werden ausschließlich Zahlungen durch Überweisung akzeptiert.

Ausnahme: die Bezahlungen mittels Kreditkarte (MasterCard, Visa, American Express) kann über die Zahlungsplattform PayPal erfolgen und kostet den Zahlungspflichtigen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6% des Reisepreises.

 

§4 Leistungs- und Preisänderungen 

4.1 Die von OLARTE NATURA TRADE & SERVICES GmbH vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung unter Miteinbeziehung aller im Internetauftritt enthaltenen Informationen und Hinweise in Verbindung mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung. Werden auf Wunsch des Kunden individuelle Änderungen und Abreden bei einer Reise vorgenommen, so ergibt sich unsere Leistungsverpflichtung aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung und den dort verbindlich aufgeführten Leistungen.

 

4.2 Es ist uns gestattet, nach Vertragsschluss notwendige Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vorzunehmen, wenn sie zumutbar, es sei denn, die Änderungen oder Abweichungen sind erheblich und beeinträchtigen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise.

 

4.3 In Betracht kommende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mangelhaft sind.

 

4.4 Sie werden von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Sollte es möglich sein, werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

4.5 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, bezüglich derer wir als Veranstalter auftreten, haben Sie das Recht, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte haben Sie unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.

 

4.6 Wir können die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so errechnet sich die Erhöhung des Reisepreises gemäß nachfolgender Maßgaben:

 

4.6.1 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.

 

4.6.2 In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die so errechnete Einzelplatzerhöhung kann von Ihnen verlangt werden.

 

4.6.3 Sofern bei Abschluss des Reisevertrages Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht werden, können wir den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen. Ändert sich ein Wechselkurs nach Vertragsschluss, kann der Reisepreis um diese Erhöhung angepasst werden, soweit sich die Reise für uns dadurch verteuert.

 

4.6.4 Eine Reisepreiserhöhung darf nur stattfinden, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht möglich. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern es uns möglich ist, eine solche Reise zu dem gleichen Preis anzubieten.

 

4.6.5 Über eine nachträgliche Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.

 

§5 Rücktritt des Kunden, Umbuchung

5.1. Ihnen steht vor Reisebeginn jederzeit ein Rücktrittsrecht zu, das uns gegenüber zu erklären ist. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

 

Benutzen Sie hierzu die unter Ziff. 1.1 angegebene Anschrift.

 

5.1.1 Wird das Rücktrittsrecht ausgeübt oder die Reise nicht angetreten, können wir den Ersatz für die Kosten der getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen.

 

5.1.2 Der Ersatzanspruch wird unter Berücksichtigung der Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn im Verhältnis zum Reisepreis zeitlich gestaffelt und auf der Berechnungsgrundlage aus 5.1.1 pauschaliert. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist ebenfalls von der gewählten Leistung abhängig.

 

a) Stornosätze bei Rundreisen/Reisebausteinen ohne mehrtägige Schifffahrten:              

 

bis 95 Tage vor Reisebeginn                € 200,- pro Person       

 

ab 94. bis 45. Tag vor Reisebeginn      45% des Reisepreises 

 

ab 44. bis 22. Tag vor Reisebeginn      55% des Reisepreises 

 

ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn      65% des Reisepreises 

 

ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn      80% des Reisepreises 

 

ab 06. Tag vor Reisebeginn                 90% des Reisepreises

 

bei Nichtantritt der Reise                      90% des Reisepreises 

 

b) Stornosätze für Schiff- und Flusskreuzfahrten:

 

bis 131 Tage vor Reisebeginn              € 300,-- pro Person

 

ab 130. bis 101. Tag vor Reisebeginn   € 500,-- pro Person

 

ab 100. Tag vor Reisebeginn                100% des Reisepreises

 

Wir empfehlen jedem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

 

5.1.3 Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir können abweichend von den aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, soweit wir geeigneten Nachweis erbringen, dass uns wesentlich höhere Kosten als die jeweilige Pauschale entstanden sind. Die geforderte Entschädigung ist unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.

 

5.2 Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reisausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), können wir außer bei geringfügigen Änderungen, ein Umbuchungsentgelt verlangen, dass ebenfalls differenziert nach Reiseart pauschaliert wird. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ebenfalls gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Bei geringfügigen Änderungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- EUR für jeden Reisenden fällig. Voraussetzung ist die Buchungsverfügbarkeit. Spätere Umbuchungswünsche sind nur in Form eines Rücktrittes vom ursprünglichen Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Dabei sind die unter 5.1.2 a) und b) angeführten Stornogebühren zu entrichten. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

 

§6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen 

Nehmen Sie Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung scheidet aus, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Ein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Kosten uns gegenüber besteht in diesem Fall jedoch nicht.

 

§7. Rücktritt und Kündigung durch OLARTE NATURA TRADE & SERVICES GmbH

7.1 Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem Maß vertragswidrig verhält, welches die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; angerechnet werden jedoch der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

 

7.2 Wir können bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.

 

§8 Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

8.2 Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

§9 Gewährleistung

Die nachfolgenden Gewährleistungsklauseln gelten, soweit wir als Reiseveranstalter auftreten.

 

9.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

 

9.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

 

9.3 Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – wir empfehlen schriftlich – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

 

9.4 Schadenersatz: Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

 

§10 Haftungsbeschränkung von OLARTE NATURA TRADE & SERVICES GmbH

10.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Reisen in die Entwicklungsländer des südamerikanischen Kontinents, insbesondere Reisen in die Naturschutzgebiete des Amazonas, ein hohes Maß an Flexibilität und Toleranz erfordern und westliche Maßstäbe in Bezug auf Service, Pünktlichkeit, Komfort und Hygiene hier nicht immer angelegt werden können. Einschränkungen sind insofern auch bei aller Sorgfalt nicht immer zu vermeiden. Bitte denken Sie daran, dass bei unseren Abenteuerreisen ein gewisses Maß an Exotik und Wildnis haftet.

 

10.2 Wir haften nicht für Schäden, auch nicht für solche, die nicht Körperschäden sind. Handelt es sich um Körperschäden, wird im eigenen Interesse des Reisenden der Abschluss einer Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung sowie einer Reisegepäckversicherung empfohlen.

 

10.3 Wir haften auch nicht für Störungen im Zusammenhang mit solchen Leistungen, die als Fremdleistungen bezeichnet werden.

 

10.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen  oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

§11 Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Der Anspruch auf Minderung ist ausgeschlossen, wenn Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel anzuzeigen.

 

§12 Ausschluss von Ansprüchen 

12.1 Vertragliche Ansprüche aus dem Reisevertrag wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.

 

12.2 Für Anmeldungen von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Rahmen von Flügen gelten folgende abweichende Fristen:

 

a) Bei Gepäckbeschädigung 7 Tage nach Aushändigung,

 

b) Bei Gepäckverspätung 21 Tage nach Aushändigung.

 

§13 Verjährung

s. bitte §12.1 und §12.2.

 

§14 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften 

14.1 Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

 

14.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.

 

14.3 Sie sind für die Einhaltung aller, für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, wenn Sie nicht durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

 

§15 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

15.1 Durch die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie über die Fluggesellschaft und die gebuchten Beförderungsleistungen zu unterrichten.

 

15.2 Sollten diesbezügliche Informationen bei der Buchung noch nicht vorhanden sein, haben wir Ihnen die Fluggesellschaft zu nennen, die aller Wahrscheinlichkeit nach den Flug durchführen wird.

 

15.3 Sobald uns dies bekannt ist, werden sie darüber unterrichtet.

 

15.4 Ebenso werden Sie von uns informiert, sollte die Fluggesellschaft wechseln.

 

15.5 Auf folgender Internetseite ist eine sog. "Black List" abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban.de

 

§16 Reiseversicherung

Eine Reiseversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer  Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall und Krankheit sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung.

 

§17 Schlussbestimmungen

17.1 Hinsichtlich des gesamten Rechtverhältnisses, einschließlich des bestehenden Vertragsverhältnisses, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. In jedem Fall wird hinsichtlich der Rechtsfolgen, insbesondere Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht angewandt, selbst wenn deutsches Recht für Klagen im Ausland bezüglich der Haftung dem Grunde nach nicht angewandt wird.

 

17.2 Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen.

 

Für Klagen unsererseits gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.

 

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem Sie angehören, für Sie günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

 

Stand: Oktober 2021.